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   KG, 08.10.2012 - (4) 121 Ss 161/12 (193/12)   

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https://dejure.org/2012,42621
KG, 08.10.2012 - (4) 121 Ss 161/12 (193/12) (https://dejure.org/2012,42621)
KG, Entscheidung vom 08.10.2012 - (4) 121 Ss 161/12 (193/12) (https://dejure.org/2012,42621)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - (4) 121 Ss 161/12 (193/12) (https://dejure.org/2012,42621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 130 Abs 1 Nr 1 Alt 1 StGB, § 130 Abs 1 Nr 1 Alt 2 StGB
    Volksverhetzung: Strafbarkeit einer Äußerung eines Parteipolitikers im Bundestagswahlkampf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassen eines zutreffenden Sinns als Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung einer Äußerung (hier: Äußerung eines Parteimitglieds der NPD)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; StGB § 130 Abs. 1
    Volksverhetzung zund Meinungsäußerungsfreiheit; Politischer Meinungskampf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vdk-berlin.de (Kurzinformation)

    Verurteilung von Jörg Hähnel wegen Hetze gegen Migrant/innen kassiert

  • pnn.de (Pressebericht, 12.10.2012)

    "Polemische Zuspitzung": Urteile gegen drei Ex-NPD-Funktionäre: Ein Freispruch, zwei Bewährungsstrafen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 08.10.2012 - 121 Ss 161/12

    Strafbarkeit einer Äußerung eines Parteipolitikers im Bundestagswahlkampf

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jörg Hähnel

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auszug aus KG, 08.10.2012 - 121 Ss 161/12
    Die "Minderwertigkeit" von Ausländern wird dadurch nicht ausgesprochen (vgl. BVerfG NJW 2010, 2193, 2196).

    Bei mehrdeutigen Meinungsäußerungen, die verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zulassen, ist aber eine Strafbarkeit nur gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Falles eindeutig ist, dass nur die zur Strafbarkeit führende Auslegung der Äußerung in Betracht zu ziehen ist und vom Betreffenden in dieser Weise gemeint ist (vgl. BVerfG NJW 2010, 2193, 2194).

  • BayObLG, 31.01.1994 - 4St RR 209/93

    'Herr Asylbetrüger' II - § 130 StGB, Auslegung einer Äußerung

    Auszug aus KG, 08.10.2012 - 121 Ss 161/12
    Als Verstoß gegen ein Denkgesetz gilt auch, wenn der Tatrichter verkannt hat, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, und es unterlassen hat, sie gegeneinander abzuwägen (vgl. BayOblG NJW 1994, 952; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus KG, 08.10.2012 - 121 Ss 161/12
    Wenn auch die Auslegung mündlicher und schriftlicher Erklärungen grundsätzlich Sache des Tatrichters (vgl. BGHSt 21, 371, 372) ist, kann das Revisionsgericht die Schlussfolgerungen, auf denen die Auslegung beruht, daraufhin überprüfen, ob sie einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lassen.
  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 2 Ss 147/00

    Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten"

    Auszug aus KG, 08.10.2012 - 121 Ss 161/12
    Als Verstoß gegen ein Denkgesetz gilt auch, wenn der Tatrichter verkannt hat, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, und es unterlassen hat, sie gegeneinander abzuwägen (vgl. BayOblG NJW 1994, 952; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368).
  • OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 228/02

    Interessenabwägung zwischen dem privaten Aufschubinteresse und dem öffentlichen

    Auszug aus KG, 08.10.2012 - 121 Ss 161/12
    Demnach kann dem Inhalt der Pamphlete auch eine Auseinandersetzung auf politischer Ebene mit der Zielsetzung entnommen werden, dass für die Partei NPD Ausländer in Deutschland nicht erwünscht sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg NJ 2003, 48, 49); eine Verächtlichmachung ausländischer Mitbürger ist dem aber nicht zu entnehmen.
  • KG, 19.11.2019 - 3-80/19

    Werbung zum Schwangerschaftsabbruch auf Internetseite

    Als Verstoß gegen ein Denkgesetz gilt auch, wenn der Tatrichter verkannt hat, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, und es unterlassen hat, sie gegeneinander abzuwägen (vgl. KG, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - (4) 121 Ss 161/12 (193/12) - m.w.N).
  • AG Berlin-Tiergarten, 19.11.2013 - 279 Ds 101/13

    Stress ohne Grund: Gericht lehnt Anklage gegen Bushido ab

    Ziel der Deutung ist die Ermittlung des objektiven Sinns der Aussage, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08. Oktober 2012 - (4) 121 Ss 161/12 (193/12) -, juris-; KG, Beschluss vom 1. Dezember 2011, - (4) 1 Ss 395/(235/11) - m. w. N.).

    Bei mehreren Deutungsmöglichkeiten ist eine Strafbarkeit nur gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Falles eindeutig ist, dass nur die zur Strafbarkeit führende Auslegung der Äußerung in Betracht zu ziehen und vom Betreffenden in dieser Weise gemeint ist (vgl. BVerfG NJW 2010, 2193, 2194; KG Berlin, Beschluss vom 08. Oktober 2012, a. a. O.).

  • KG, 19.11.2019 - 121 Ss 143/19

    Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Strafbarkeit des Angebots der Vornahme von

    Als Verstoß gegen ein Denkgesetz gilt auch, wenn der Tatrichter verkannt hat, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, und es unterlassen hat, sie gegeneinander abzuwägen (vgl. KG, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - (4) 121 Ss 161/12 (193/12) - m.w.N).
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